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Wie die Kanzlei Dr. Bahr berichtet, befand das LG München I im Urteil vom 06.02.2019 – Az.: 37 O 484/18 einen Online-Mitschnitt-Service für illegal. Rechteinhaber sehen in einer Geschäftsidee, durch die man einzelne Titel aus einem Internetradioprogramm sowohl wünschen, als auch aufnehmen lassen kann, ihre Vervielfältigungs-, Sende- und Urheberrechte verletzt. Die beklagte Firma bot seit…