Die eingeschaltete Staatsanwaltschaft fordert laut Anklage 15 Jahre Haft nach BtMG:
Mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren kann ein Täter nach dem BtMG bestraft werden, wenn erwiesen ist, dass er Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie ein- oder ausführt und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat. Ebenso kann bestraft werden, wer als Person über 21 Jahre eine Person unter 18 Jahren bestimmt, mit BtM unerlaubt Handel zu treiben, sie, ohne Handel zu treiben, einzuführen, auszuführen, zu veräußern, abzugeben oder sonst in den Verkehr zu bringen oder eine dieser Handlungen zu fördern. Schließlich droht das BtMG auch eine Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren an, wenn feststeht, dass der Täter mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine Schußwaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind.
Da der Angeklagte aus Kleve schon über 21 Jahre alt ist, wird auch für ihn die gleiche Anklageschrift geltend sein, wie für seine “Kollegen”!
Die 15 Jahre sind ja erstmal nur gefordert. Da die Strafzumessung noch während der Verhandlung mit der Anwaltschaft der Angeklagten und dem Vorsitz verhandelt wird, sind die obligatorischen 10 Jahre, von denen auch @JanaMaria gesprochen hat, sehr wahrscheinlich!